Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleistungen Langer
Sonja Fernsemer
Heinrich-Varcher-Straße 8
83543 Rott am Inn
-nachfolgend DL-


§ 1 Allgemeines

Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsschluss bzw. durch Abgabe künftiger Bestellungen diese Bedingungen als Vertragsbestandteil an. Für zukünftige, weitere Vertragsschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von DL auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.

Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind nur und insoweit verbindlich, als diese in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch dann, wenn eine ausdrückliche Zurückweisung durch den Auftragnehmer nicht erfolgt.

§ 2 Vertragsschluss

Sämtliche Angebote von DL sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsdauer, Kündigung, Stornierung

Ihren Auftrag zur einmaligen Reinigung können Sie bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Reinigungstermin kostenfrei stornieren. Spätere Stornierungen berechnen wir mit 50 % des vereinbarten Reinigungspreises.

Soweit mit DL eine wiederkehrende Reinigung in einem zu vereinbarenden Rhythmus vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr. Das Vertragsverhältnis kann von jedem der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Sofern keiner der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis zum Ablauf eines Jahres kündigt, verlängert sich dieses auf unbestimmte Zeit. Jeder der Vertragsparteien ist berechtigt, das Vertragsverhältnis dann mit einer Frist von 4 Wochen ordentlich zu kündigen. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt auch hier unberührt.

§ 4 Preise

Alle angebotenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 5 Vertragsgegenstand

Gegenstand der vertraglich geschilderten Dienstleistungen von DL ist die Reinigung der im Auftrag bestätigten Müllbehältnisse am vereinbarten Ort.

Dem Auftraggeber obliegt es, die zu reinigenden Behältnisse rechtzeitig an einem für DL frei zugänglichen Ort bereitzustellen und so zu kennzeichnen, dass diese für DL eindeutig dem Auftrag zugeordnet werden können (DL empfiehlt, auf den Tonnen Namen und Anschrift des Auftraggebers deutlich sichtbar anzubringen)

Der Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen für das Abstellen der Behältnisse hat der Auftraggeber einzuholen. Die gegebenenfalls erforderliche Verkehrssicherung obliegt dem Auftraggeber.

Die Behältnisse sind geleert zur Reinigung bereitzustellen.

DL wird nach Abschluss des Reinigungsvorgangs die Müllbehältnisse mit einem Aufkleber, der den Reinigungsvorgang bestätigt, versehen. Soweit möglich und erforderlich, werden die Müllbehältnisse zur Abtrocknung auf den Kopf gestellt. Eine Verpflichtung von DL hierzu besteht nicht.

§ 6 Leistungsdurchführung

Die zu reinigenden Müllbehältnisse sind zum vereinbarten Reinigungstermin ab 6 Uhr morgens bereitzustellen.

Die Reinigung erfolgt seitens DL am vereinbarten Reinigungstag in der Regel zwischen 6 bis 20 Uhr.

Sofern kein konkreter Reinigungstermin schriftlich vereinbart ist, wird DL die beauftragte Reinigung der Müllbehältnisse unter Berücksichtigung der internen Betriebsabläufe, insbesondere der geplanten Fahrtrouten der Reinigungsfahrzeuge, einplanen und dem Auftraggeber den Reinigungstermin spätestens (Tage) vor dem geplanten Reinigungstermin mitteilen.

DL behält sich vor, bei betrieblich erforderlichen Tourenänderungen, Änderung der Witterungsbedingungen, Stau oder ähnlichen Hindernissen den geplanten Reinigungstermin zu verlegen.

DL ist zur Einbindung von Subunternehmen bei der Auftragsdurchführung berechtigt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht abweichend vereinbart, stellt DL seine Leistungen nach Leistungserbringung dem Auftraggeber in Rechnung. Die Rechnungen sind zahlbar bei Erhalt ohne Abzug. Bei beauftragter wiederkehrender Reinigung erfolgt die Abrechnung monatlich.

DL behält sich vor, Abschlags- und Teilrechnungen zu erstellen.

DL ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.

Eine Aufrechnung findet nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers gegen DL statt.

Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung berechnet.

Für zurückgeleitete oder nicht einlösbare Lastschriften berechnet DL einen Bearbeitungsaufwand in Höhe von 10,00 €.

Mahnungen werden dem Auftraggeber mit 5,00 € je Mahnstufe in Rechnung gestellt.

Vergebliche Anfahrten werden mit einer Pauschale von 60 % des vereinbarten Reinigungspreises in Rechnung gestellt, wobei dem Kunden freisteht, einen geringeren Aufwand seitens DL nachzuweisen.

§ 8 Gewährleistung

Etwaige Mängel sind DL unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

DL ist bei zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

§ 9 Haftung

Ansprüche gegen DL auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körper, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DL ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DL nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren schaden, soweit dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Datenschutz

DL verarbeitet die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten. DL ist insoweit berechtigt, diese elektronisch zu speichern und zu verwenden.

DL wird die Daten vertraulich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandeln.

Der Auftraggeber erteilt DL bei Auftragserteilung das Recht ihm zum Zwecke der Abwicklung des Auftrages telefonisch, postalisch oder auf elektronischem Wege zu kontaktieren.

§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Erfüllungsort ist Sitz von DL.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Rott am Inn.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dienstleistungen Langer, Frau Sonja Fernsemer, Rosenheimer Straße 37, D-85617 Aßling, Tel: 08092 / 2470230, e-mail: info@dl-langer.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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§ 13 Schlussbestimmungen

Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an ihrer Stelle die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Insofern Individualvereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung.

Soweit in den allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.