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- Die Reinigung findet grundsätzlich am Tag der Leerung der zu reinigenden Mülltonne/n statt. Bei Ausfällen die bedingt durch beispielsweise erhebliche Staus, Unfall, Fahrzeugausfall oder vereiste Fahrbahn entstehen, besteht keine Schadensersatz Pflicht. Es bedingt sich das Prinzip der höheren Gewalt.
- Für den Fall, dass die Reinigung eines oder mehrerer Behälter entfällt, verpflichtet sich der Kunde die Reinigung zwei Werktage vorher in schriftlicher Form per E-Mail oder Fax abzusagen.
- Die Reinigung findet zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr statt. Der Kunde ist verpflichtet die Tonne an diesem Tag am Straßenrand stehen zu lassen.
- Die Übergabe des Schlüssels für den Mülltonnenabstellort darf nur nach Absprache mit der jeweils zuständigen Hausverwaltung und durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht an den Fahrer erfolgen.
- Die Abrechnung der Reinigung findet grundsätzlich monatlich statt. Die Rechnungszustellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder Fax. Auf Rechnungsversand per Papierform per Post entfällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 EUR.
- Die Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von acht Tagen nach Erhalt fällig.
- Jeder Reinigungsauftrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und kann per Fax oder E-Mail erfolgen.
- Die Firma Dienstleistungen Langer verpflichtet sich, Preiserhöhungen mit einer Vorlaufzeit von acht Kalenderwochen bekanntzugeben
- Mit der Auftragserteilung gelten die AGB als angenommen.
- Gerichtsstand Rosenheim